Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindet mehr als eine Vertragsbeziehung: Sie haben das gemeinsame Ziel, "ihr" Unternehmen bestmöglich und vor allem nachhaltig auf Kurs zu halten bzw. auszurichten. Der Interessenausgleich durch eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmenskapital bietet hierzu einen unmittelbaren Ansatz. Einfach gesagt: Es macht einen großen Unterschied, ob man für ein oder sein Unternehmen arbeitet.
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein zentrales Element der deutschen Sozialpartnerschaft. Die Bereitschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam Verantwortung zu übernehmen, hat seit 2009 ganz wesentlich dazu beigetragen, dass die deutsche Wirtschaft die Finanz- und Wirtschaftskrise gut gemeistert hat. Sozialpartnerschaft bedeutet aber auch, dass in Zeiten des Aufschwungs beide Partner profitieren. Die Kapitalbeteiligung bietet dazu eine interessengerechte Lösung: Die Beschäftigten partizipieren in wirtschaftlich guten Zeiten am Wertzuwachs "ihres" Unternehmens und von hohen Renditen. In konjunkturell schwächeren Zeiten sind Beschäftigte treue Teilhaber, die ein nachhaltiges Wirtschaften des Unternehmens honorieren und unterstützen.
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung hat in Deutschland noch immer ein unterschätztes Potential, das es zugunsten der Wirtschaftskraft der Unternehmen in Deutschland und zugunsten der Vermögensbildung der in diesen Unternehmen Beschäftigten zu erschließen gilt.
Für Unternehmer und Unternehmen, große und kleine, bietet die Mitarbeiterkapitalbeteiligung viele Facetten und Gestaltungsmöglichkeiten: Kapitalbeteiligungsprogramme können individuell den Erfordernissen und Zielen eines Unternehmens angepasst werden. Zugleich ist die Kapitalbeteiligung ein modernes Instrument der Personalführung und -gewinnung: Sie stärkt die Bindung der Beschäftigten an "ihr" Unternehmen und fördert unternehmerisches Denken. Je nach Ausgestaltung kann sie aber auch der Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens dienen oder gar eine Unternehmensnachfolge vorbereiten.
Aus Sicht der Beschäftigten bietet die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zunächst finanzielle Anreize. Stärker als die "bloße" Erfolgsbeteiligung (die in der Regel jährlich durch eine umsatz- bzw. gewinnabhängige Sonderzahlung ausgeschüttet wird) ermöglicht die Kapitalbeteiligung den Beschäftigten, langfristig am Wertzuwachs ihres Unternehmens zu partizipieren. Für viele Arbeitnehmer macht es, über das rein Finanzielle hinaus, einen großen Unterschied, ob sie für ein oder für "ihr" Unternehmen arbeiten. Die Motivation für die Arbeit und die Identifikation mit dem Unternehmen steigen spürbar an.
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist zudem eine von mehreren Möglichkeiten der staatlich geförderten Vermögensbildung. Beschäftigte können vermögenswirksame Leistungen für den Erwerb von Kapitalbeteiligungen, aber zum Beispiel auch zum Erwerb oder zur Modernisierung der eigenen Immobilie einsetzen. Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen werden dabei mit der Arbeitnehmer-Sparzulage unterstützt.