Akteure
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für die Tourismuspolitik federführend zuständig. Tourismuspolitik überschneidet sich jedoch in vielen Einzelfragen mit den Zuständigkeitsbereichen anderer Ressorts, z. B. Finanzen, Bildung und Forschung, Arbeit und Soziales, Verkehr, Umwelt, Kultur und Auswärtige Angelegenheiten. Das BMWi ist dabei koordinierend tätig.
Die Tourismuspolitik des Bundes wird mit den Tourismusaktivitäten der Länder im Bund-Länder-Ausschuss Tourismus unter Vorsitz des BMWi abgestimmt. Die halbjährlich stattfindenden Sitzungen dienen in erster Linie der Koordinierung einzelner Themenfelder, aber auch der Anregung und Durchführung konkreter Projekte.
Der Tourismus ist wichtig sowohl für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland als auch für die Schaffung und den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Daher hielt es die Bundesregierung für erforderlich, ihre Aktivitäten im Bereich der Tourismuspolitik stärker zu koordinieren und konzeptionell auszubauen. Zu diesem Zweck wurde das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Tourismus geschaffen.
Außerdem berät der Beirat für Fragen des Tourismus beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Bundeswirtschaftsminister zu Fragen der Tourismuspolitik.