Spezielle Regelungen beim Incoming Tourismus aus der Volksrepublik China
Chinesische Touristen bilden in Deutschland mit Abstand die größte Gruppe von Touristen aus Asien. Von 2004 bis 2011 haben sich die Übernachtungen chinesischer Gäste in Deutschland verdreifacht und liegen jetzt bei 1,3 Millionen pro Jahr. 2011 gaben chinesische Touristen pro Person 499 Euro und insgesamt über 243 Millionen Euro als Tax-Free-Kunden aus. Dies entspricht mit 26 Prozent dem größten Anteil dieser Art der Einzelhandelsumsätze.
Die chinesische Regierung gestattet Gruppenreisen chinesischer Bürger in andere Länder nur, wenn diesen Ländern der Status eines genehmigten Reiseziels (Approved Destination Status - ADS) haben. Am 12. Februar 2004 haben die Europäische Gemeinschaft und die Staatliche Tourismusverwaltung der Volksrepublik China (China National Tourism Administration - CNTA) dazu ein Memorandum of Understanding unterzeichnet, das Reisen chinesischer Touristengruppen nach Europa erleichtert. Die deutsche Fassung des Memorandums wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 83/14 vom 20.03.2004.
Die zwischen der Europäischen Gemeinschaft und CNTA unterzeichnete Vereinbarung gilt für 22 EU-Mitgliedstaaten, denen China den Status eines "zugelassenen Reiseziels" (ADS) zuerkannt hat. Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich sind an dieser Vereinbarung nicht beteiligt, haben aber ähnliche bilaterale Übereinkünfte mit der Volksrepublik China getroffen.
Die Vereinbarung regelt das Verfahren zur Beantragung eines Touristenvisums und enthält Bestimmungen, welche die Rückführung illegal in der EU verbliebener chinesischer Touristen ermöglichen. In einer zum Memorandum gehörenden Gemeinsamen Erklärung zu den Durchführungsbestimmungen werden darüber hinaus die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Reisebüros und Reiseveranstaltern beider Seiten bei der Organisation von Gruppenreisen nach Deutschland geregelt. Demnach dürfen sich nur diejenigen Reiseunternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten an der Organisation von Gruppenreisen aus China in die EU beteiligen, die vom CNTA gelistet sind.
Deutsche Reiseunternehmen, die sich an der Organisation von Gruppenreisen nach Deutschland oder in andere EU-Mitgliedstaaten beteiligen möchten, können sich auf Antrag in der Liste der deutschen Reiseunternehmen registrieren lassen. Die Liste wird durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) geführt und zweimal im Jahr aktualisiert.