Bessere Rechtsetzung auf europäischer Ebene
Die Bundesregierung misst der besseren Rechtsetzung größte Bedeutung bei. Sie ist zur Kern- und zugleich Daueraufgabe der Politik geworden. Der Abbau unnötiger Verwaltungslasten stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Darin liegt der Schlüssel für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa.
Fortentwicklung der europäischen Agenda zur intelligenten Regulierung
Ende 2012 hat die Europäische Kommission unter dem Namen REFIT (REFIT - EU Regulatory Fitness and Performance Programme) ihr neues Programm zur Verbesserung der Regulierungsqualität in einzelnen Politikbereichen vorgestellt (Mitteilung zur Regulatorischen Eignung der EU-Vorschriften (PDF: 94,6 KB).
Das Programm hat zum Ziel, das europäische Recht zu straffen, seine Kohärenz und Effektivität zu stärken und seine Anwendung in den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Bestehende Ansätze und Instrumente der intelligenten Regulierung werden zusammengeführt und weiterentwickelt. Dabei stützt sich die Kommission vor allem auf die Erfahrungen aus dem Ende 2012 abgeschlossenen Aktionsprogramm zur Verringerung von Verwaltungslasten und auf die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation über das bisher Erreichte, an der sich auch die Bundesregierung beteiligt hat. Die Bundesregierung sprach sich in ihrer Stellungnahme (PDF: 43 KB) dafür aus, die europäische Agenda zur intelligenten Regulierung und zum Bürokratieabbau ambitioniert fortzuentwickeln.
Mit dem REFIT-Programm setzt die Kommission ihre mit Mitteilung vom 08.10.10 (PDF: 63 KB) vorgestellte Agenda zur intelligenten Regulierung fort und macht deutlich, dass sie diesem Thema weiterhin große Bedeutung beimisst.
Stärkung des Mittelstands auf europäischer Ebene
Das REFIT-Programm liegt vor allem im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), dem Rückgrat unserer Volkswirtschaft. Denn besonders auf den Mittelstand können neue EU-Regelungsvorhaben erhebliche Auswirkungen haben. Mit einer Konsultation hat die Kommission bis Ende 2012 diejenigen zehn EU-Vorschriften ermittelt, die KMU am stärksten belasten. Die Ergebnisse sind in die Mitteilung (PDF: 129 KB) eingeflossen, die die Kommission auf Aufforderung des Europäischen Rates (PDF: 166 KB) am 7. März 2013 vorgelegt hat. Hierin präzisiert die Kommission auch ihre Planung zur Umsetzung des REFIT-Programms, dessen Ergebnisse sie jährlich veröffentlichen wird. Hierzu zählt auch ein KMU-Anzeiger, in dem die Fortschritte bei KMU-relevanten Vorschriften dargestellt werden.
Der Europäische Rat fordert in seinen Schlussfolgerungen (PDF: 144 KB) zur Tagung am 14./15. März 2013 weitere Maßnahmen zur Verringerung des Regelungsaufwands auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten. Den Bedürfnissen der KMU soll hierbei in besonderem Maße Rechnung getragen werden. Der Europäische Rat begrüßt die jüngste Mitteilung (PDF: 129 KB) der Kommission und erwartet, dass diese bis Juni erste konkrete Vorschläge zur Umsetzung ihrer Feststellungen vorlegt.
Um die Mitsprachemöglichkeiten des deutschen Mittelstands auf europäischer Ebene zu stärken, betreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den regelmäßig aktualisierten EU-Mittelstandsmonitor. Mit ihm können sich KMU frühzeitig über relevante EU-Vorhaben informieren und ihre Interessen in laufende Konsultationsverfahren einbringen (EU-Mittelstandsmonitor).