Folgenabschätzung
Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet, die wirtschaftlichen, sozialen und Umweltauswirkungen ihrer Legislativvorschläge und sonstiger wichtiger Initiativen umfassend und sorgfältig zu prüfen.
Folgenabschätzungen sind fester Bestandteil der Politik der Europäischen Kommission für eine bessere Rechtsetzung. Nach den Anfang 2009 verabschiedeten aktualisierten Leitlinien für Folgenabschätzungen (PDF: 403 KB) (Impact Assessment Guidelines) kommen den Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit besondere Bedeutung zu. Zudem sollen einzelne Aspekte gründlicher überprüft werden, darunter die Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Test).
In ihrer industriepolitischen Mitteilung vom 28. Oktober 2010 hat die Europäische Kommission angekündigt, künftig alle politischen Vorschläge mit erheblichen Auswirkungen auf die Industrie auf ihre Auswirkungen hinsichtlich ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu prüfen. In ihrem am 16. Februar 2012 übersandten Konzept für einen Wettbewerbsfähigkeitstest stellt sie dar, wie sie künftig im Rahmen ihrer Folgenabschätzungen die Auswirkungen neuer europäischer Regelungsvorhaben auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Europa prüfen will.
Zentrale Bedeutung bei der Erstellung des Folgenabschätzungssystems misst die Europäischen Kommission dem Ausschuss für Folgenabschätzung (Impact Assessment Board) zu, der 2007 seine Arbeit aufgenommen hat. Er ist direkt Kommissionspräsident Barroso zugeordnet, um eine Qualitätskontrolle der Folgenabschätzungen der einzelnen Generaldirektionen zu gewährleisten. In seinen jährlichen Berichten (Bericht für 2011 (PDF: 465 KB)) informiert der Ausschuss detailliert über seine Arbeit.
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat 2010 die Wichtigkeit und Wirksamkeit von Folgenabschätzungen bei der Unterstützung der Entscheidungsfindung in den EU-Organen insgesamt bestätigt und mit Vorschlägen zur weiteren Verbesserung der Folgenabschätzungen verbunden, Sonderbericht 3/2010 (PDF; 1,4 MB).
Die Bundesregierung spricht sich unter anderem dafür aus, künftig den gesamten Erfüllungsaufwand auch im Rahmen der Folgenabschätzungen zu ermitteln.
Das Europäische Parlament (EP) hat in dem am 6. Juni 2011 beschlossenen Bericht über die Gewährleistung unabhängiger Folgenabschätzungen (PDF: 268 KB) (Niebler-Bericht) weiteren Verbesserungsbedarf unterstrichen, u.a. zur Unabhängigkeit und Transparenz der Folgenabschätzungen. Das EP hält Verbesserungen der Strukturen für erforderlich und hat angekündigt, eine eigene Einheit aufzubauen, um selbst Folgenabschätzungen zu erstellen und Folgenabschätzungen der EU-Kommission zu überprüfen.
Auch der Rat hat sich zur Durchführung eigener Folgeabschätzungen verpflichtet. Schlussfolgerungen des Rates zur "Intelligenten Regulierung" vom 06.12.11 (PDF: 89 KB), vom 31.05.11 (PDF: 110 KB).