Wettbewerb im Energiebereich
- Wettbewerb und Regulierung
- Gewährleistung von Netzzugang und Netzanschluss
- Regulierung der Netzentgelte
- Erleichterungen für Verbraucher beim Anbieterwechsel
- Entflechtung von Netz und Erzeugung bzw. Vertrieb
- Erleichterter Netzanschluss für neue Kraftwerke
- Verstärkte kartellrechtliche Aufsicht gegen Preismissbrauch bei Marktbeherrschung
- Markttransparenzstelle
- Zusammenarbeit auf europäischer Ebene
- Ausblick
Wettbewerb und Regulierung
Der Wettbewerb im Energiebereich ist elementar für eine effiziente und preisgünstige und gleichzeitig sichere und verbraucherfreundliche Energieversorgung. Hohe Energiepreise belasten die Verbraucherinnen und Verbraucher und gefährden die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich deshalb stets für eine nachhaltige Verbesserung der Wettbewerbssituation im Energiebereich eingesetzt und erfolgreich entsprechende Maßnahmen initiiert und wird dies auch in Zukunft tun.
Dabei ist eine strukturelle Besonderheit der leitungsgebundenen Energieversorgung zu berücksichtigen. Die Stromnetze und Gasleitungen sind sog. natürliche Monopole. Hier kann es keinen Wettbewerb geben. Nur auf den, dem Netz vor- und nachgelagerten Märkten der Energieerzeugung, des Energiehandels und des Verkaufs an den Endverbraucher ist Wettbewerb zwischen den dort tätigen Unternehmen möglich. Alle sind dafür auf das Netz als Infrastruktur angewiesen. Der Wettbewerb auf diesen Märkten, der erst Ende der 90er Jahre durch die Liberalisierung rechtlich eröffnet wurde, kann somit nur funktionieren, wenn allen Marktteilnehmern das Netz diskriminierungsfrei zur Verfügung steht.
Um dies zu gewährleisten, sind der Netzzugang und die Netzentgelte staatlich reguliert. Die Regulierungsaufsicht nimmt die Bundesnetzagentur wahr. Mit dieser Regulierung wird die Möglichkeit zu chancengleichem und funktionsfähigem Wettbewerb auf den Märkten außerhalb des Netzes eröffnet. Selbstverständlich dürfen die Energieunternehmen den Wettbewerb auf diesen Märkten nicht beschränken. Sie müssen sich wie Unternehmen aus anderen Branchen an das allgemeine (nationale und europäische) Kartellrecht halten. Für die Verfolgung von Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und das europäische Kartellrecht sind die Kartellbehörden (Bundeskartellamt, Landeskartellbehörden und Europäische Kommission) zuständig. Dieses Zusammenspiel von allgemeiner Wettbewerbsaufsicht und Regulierung der Netze hat sich bewährt.