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Uranerzbergbausanierung/Wismut

Sanierte Bergbaulandschaft - Kurpark Bad Schlema
Sanierte Bergbaulandschaft - Kurpark Bad Schlema
© Wismut GmbH

Überblick zur Sanierung der Hinterlassenschaften des Uranerzbergbaus

Mit der deutschen Wiedervereinigung hat die Bundesregierung die alleinige gesellschaftliche und finanzielle Verantwortung für eines der größten und schwierigsten Umweltprojekte übernommen - die ordnungsgemäße Stilllegung der ehemaligen Uranerzbergwerke in Sachsen und Thüringen sowie die Sanierung und Wiedernutzbarmachung von radioaktiv und chemisch kontaminierten Betriebsflächen.

Der Uranerzbergbau im Osten Deutschlands hatte 1946 begonnen und wurde Ende 1990 eingestellt. Auf der Grundlage des Wismut-Gesetzes (BGBl II, 1991, S. 1138) wurde im Jahr 1991 das Bundesunternehmen Wismut GmbH gegründet und beauftragt, die Sanierungsarbeiten durchzuführen. Ziel ist eine nachhaltige, ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Umweltsanierung zum Schutze und im Interesse der in der Region lebenden Bevölkerung. Mit der Stilllegung und ersten Sanierungsmaßnahmen wurde bereits 1990 begonnen. Unter Einbeziehung internationalen Know-hows wurden Sanierungskonzepte entwickelt und Sanierungsvarianten untersucht. Die bisherigen Sanierungsarbeiten haben zu signifikanten Senkungen der Umweltbelastungen geführt. Neben der ökologischen Bedeutung ist die Sanierung ein wichtiger Faktor für die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung der Bergbauregion. Die Wismut GmbH ist mit heute ca. 1.200 Beschäftigten nach wie vor ein großer Arbeitgeber in der Region und Auftraggeber für ortsansässige Unternehmen.

Die Gesamtkosten betragen nach neuesten Berechnungen ca. 7,1 Milliarden Euro. Bis Ende 2012 hat der Bund Zuwendungen in Höhe von insgesamt ca. 5,7 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler würdigte anlässlich der Festveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen der Wismut GmbH am 8. September 2011 die erfolgreiche Sanierungsarbeit der Wismut-Mitarbeiter und aller Beteiligten. Über 80 Prozent sind bereits erfüllt. Nach heutigem Kenntnisstand werden die Sanierungsarbeiten nach 2020 abgeschlossen. Danach werden über einen sehr langen Zeitraum vor allem Überwachungs- und Pflegearbeiten sowie Wasserbehandlungsmaßnahmen erforderlich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) nimmt im Auftrag der Bundesregierung federführend die Gesellschafterfunktion für das Sanierungsunternehmen Wismut GmbH wahr und finanziert die Sanierungstätigkeit durch jährliche Zuwendungen auf der Basis von Wirtschaftsplänen und Arbeitsprogrammen.

Neben den von der Wismut GmbH zu sanierenden Betriebsflächen existieren ehemalige Standorte des Uranerzbergbaus, für die keine Sanierungsverpflichtung des Bundesunternehmens besteht. Diese sog. Wismut-Altstandorte sind meist vor 1962 überwiegend unsaniert an die Gebietskörperschaften zurückgegeben worden. Für die Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte haben der Bund und der Freistaat Sachsen auf der Grundlage eines Verwaltungsabkommens bis Ende 2012 insgesamt 78 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Abkommen wurde erfolgreich umgesetzt.

Am 24. April 2013 haben der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und der sächsische Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sven Morlok, ein ergänzendes Abkommen über die Fortsetzung der Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte bis zum Jahr 2022 unterzeichnet.