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Außenwirtschaftsförderung

Die Außenwirtschaftsförderung der Bundesregierung fügt sich ein in den Rahmen, der durch die marktwirtschaftliche Ordnung und das System der Weltwirtschaft vorgegeben ist. Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte, indem sie die Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen verbessert und insbesondere auf die Beachtung multilateraler Regeln sowie den weiteren Abbau noch bestehender Marktzugangsschranken hinwirkt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das innerhalb der Bundesregierung für die Außenwirtschaftsförderung federführend zuständig ist, gestaltet das Instrumentarium konzeptionell und entwickelt die einzelnen Instrumente in enger Abstimmung mit der deutschen Wirtschaft fort bzw. passt sie den sich wandelnden Erfordernissen an.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie arbeitet eng mit den Regionalinitiativen der deutschen Wirtschaft, nämlich dem Asien-Pazifik-Ausschuss der deutschen Wirtschaft, der Lateinamerikainitiative, der Nah- und Mittelost-Initiative, der Initiative Südliches Afrika und dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft, zusammen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie koordiniert die verschiedenen Akteure der Außenwirtschaftsförderung des Bundes und der Länder.

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