Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten deutscher Unternehmen zur Erschließung und Sicherung ausländischer Märkte durch ein vielfältiges Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung, das vom federführenden BMWi im wesentlichen konzeptionell gestaltet und in enger Abstimmung mit der deutschen Wirtschaft fortentwickelt bzw. den sich wandelnden Erfordernissen angepasst wird.