Gleichstellung ausländischer Prüfungszeugnisse
Vergleichbarkeit von Berufsabschlüssen erleichtert Mobilität
Zwischen den Mitgliedern der Europäischen Union besteht die so genannte Freizügigkeit am Arbeitsmarkt . Zur Arbeitsaufnahme eines Arbeitsverhältnisses innerhalb der Europäischen Union bedarf es daher nicht der formellen Anerkennung eines ausländischen Zeugnisses.
Bisher wurden im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen eine Vielzahl österreichischer und französischer Berufsabschlussprüfungen sowie Fortbildungen und handwerklicher Meisterprüfungen den entsprechenden deutschen Zeugnissen gleichgestellt und als gleichwertig anerkannt. Damit wird der Inhaber eines in Deutschland ausgestellten Prüfungszeugnisses bei einer Arbeitsaufnahme oder der selbstständigen Niederlassung in Österreich bzw. Frankreich so gestellt, als ob er die Prüfung nach den österreichischen bzw. französischen Bestimmungen abgelegt hätte. Diese hiermit verbundenen Rechte gelten auch im umgekehrten Fall, wenn Inhaber österreichischer bzw. französischer Prüfungszeugnisse in Deutschland eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen.
Zur vollständigen Liste der bisher gleichgestellten Prüfungsabschlüsse
Aufgrund der ähnlichen Bildungssysteme und der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich und Österreich wurde von der formalen bürokratischen Gleichstellung einzelner Berufsabschlüsse inzwischen abgesehen.
Stattdessen wurden mit Österreich und Frankreich so genannte "Gemeinsame Erklärungen" getroffen, die die gegenseitige Vergleichbarkeit von Berufsabschlüssen zwischen Deutschland und Österreich bzw. Deutschland und Frankreich im Grundsatz feststellt.
Hierbei handelt es sich nicht um eine formale Gleichstellung einzelner Berufsabschlüsse, sondern vielmehr darum, dass die im Nachbarland erworbene Qualifikation mit der im Gastland vorhandenen vergleichbar ist. Dadurch soll das Vertrauen der Betriebe in die Qualität der Ausbildung im jeweiligen Nachbarland gefestigt und die Bereitschaft erhöht werden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Partnerland einzustellen. Die Klarheit der Vergleichbarkeit des Berufsabschlusses wird aber auch den Beschäftigten die Aufnahme einer Tätigkeit im Nachbarland erleichtern und sie eher zur beruflichen Mobilität motivieren.